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Meine Strafanzeige
Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen ( Hebr. 13,3 )
Dieser Kalenderspruch vom 04.02.2011 war für mich Veranlassung, die folgende Mail an Geschädigte in Sachen " Der Staat gegen die GFE-Group " zu versenden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt vor 3 Tagen die folgende Mail :
Hallo Herr Strunk, ich habe gerade Ihre Seiten im Netz durchlesen. Ich habe im August letzten Jahres auch ein BHKW von GFE erworben. Ich fand diese Idee genial. Nur stehe ich jetzt leider vor dem Ruin. Seit im Januar die Zahlung der GFE ausgeblieben ist muss ich die monatliche Rate allein an die Bank abzahlen. Was mich an den Rand Rer Zahlungsunfähigkeit bringt. Ich hoffe nur das sich der Sachverhalt bald aufklären wird, da ich sonst Insolvenz anmelden muss. MfG
Hallo Mailabsender,
ich denke, dass Sie mit diesem Problem nicht alleine so dastehen.
Uns tangiert dies ebenfalls aufs Heftigste und ich wurde auch schon bereits mehrfach von anderen Käufern und auch von Vermittlern kontaktet.
Bis vorgestern konnte man noch davon ausgehen, dass das Verfahren bald zur Lasten der Staatskasse eingestellt wird, ---- was natürlich bedeuten würde, dass die Justiz in Bayern evtl. das Gesicht verliert.
Deshalb hat die Staatsanwaltschaft wohl nochmal " kräftig " nachgelegt ---
http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-regionews/gfe-beschuldigter-packt-aus-1.479088
---- doch dieser Schuss wird übel nach hinten losgehen, da dieser " Kronzeuge " bereits wohl schon einmal von der Justiz unter Druck gesetzt wurde, als er den Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, obwohl er kein Geschäftsführer mehr war.
Ich empfehle deshalb dringend, wie folgt zu verfahren : ( allzumal man die GFE Production GmbH in den nächsten Tagen auch in ein Insolvenzverfahren treiben wird, womit dann die Justiz in Bayern alles totgemacht hätte, was nötig ist, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken ) :
Die Geschäftspartner der GFE ( Kunden, Vertriebler, Lieferanten ) sowie auch die Beschäftigten - und zwar jeder jeweils für sich - machen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 112, 90429 Nürnberg, über Einwurf-Einschreiben, mit dem folgenden Text :
( Den nachstehenden Text kann man auf den Briefbogen kopieren, die Anlage ausdrucken und ebenfalls beifügen - wenn gewünscht mache ich auch gerne einen .doc-File, wo man nur seinen Absender einsetzen muss, was auch handschriftlich geschehen kann ).
Hiermit erstatte ich Anzeige gegen Unbekannt gem. $129 Strafgesetzbuch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Lasten :
der Gesellschaften und Gesellschafter der GFE-GROUP in 90441 Nürnberg, Dieselstrasse 24
und
der Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern der Gesellschaften
der GFE-Group.
Ich bin selbst Geschädigter aus den Vorgängen um die GFE-Group seit dem 30. 11. 2010.
Als Zeugen benenne ich :
Herrn Dipl. Wirtsch.-Ing. Hans Ullrich Strunk, Kooperationspartner der GFE seit Mai 2010 bis dato. Insbesondere auch dessen Darlegungen auf : www.hans-ullrich-strunk.de
Herrn Gerhard Zwanziger, Geschäftsführer der GFE Production GmbH,
Herrn Manfred Distler, Bevollmächtigter im Hause GFE,
Herrn Horst Kirsten, Gesellschafter im Hause GFE,
Die ladungsfähigen Anschriften sind der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aus dem derzeit laufenden Ermittlungsverfahren gegen die GFE-GROUP bekannt.
Begründung :
Am 30.11.2011 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth eine Groß-Razzia durchgeführt bei der GFE-Group und in mehreren Privatwohnungen.
Hierüber wurde von der Staatsanwaltschaft die als Anlage beigefügte Pressemitteilung veröffentlicht.
Die Staatsanwaltschaft musste sofort im Anschluss an diese Maßnahme erkennen, dass sie für Zwecke missbraucht worden war, die ihren Grund darin haben, dass Unbekannte der GFE-Group schweren Schaden zufügen wollten - bis hin zur Vernichtung dieses ungeliebten Marktteilnehmers.
So war bereits in der ersten Dezemberhälfte für die Staatsanwaltschaft eindeutig erkennbar, das keine Beschuldigung aus der Pressemitteilung auch nur ansatzweise aufrecht zu erhalten war :
Gegen den " Vorwurf des bandenmäßigen Betruges und die Vorspiegelung eines tatsächlich nicht existierenden Geschäftsbetriebes " sprechen z.B. :
der umfangreiche Ausbau und die aufwendige Einrichtung der Gebäude für Verwaltung und Produktion in den Monaten April 2010 - November 2010,
die hochdotierten, langfristigen Lieferverträge, welche bis weit in 2011 hinein reichen und die daraus bereits erfolgten umfangreichen Lieferungen,
die laufende Produktion und díe umfangreichen Bemühungen, aufgetretene Probleme zu lösen.
die ca. 70 Mitarbeiter, Anzahl steigend,
die Ablehnung von Aufträgen in Multimillionenhöhe wegen der aufgetretenen technischen Probleme, wie z.B. mit der Elektronik an den gelieferten Generatoren und dem Handling der Abwärme,
die regelmäßigen Schadenersatzzahlungen an die Käufer aufgrund der eingetretenen Lieferverzögerungen.
Gegen den " Vorwurf der technischen und betriebswirtschaftlichen Unmöglichkeit des Vorhabens der GFE " sprechen die im Hause GFE vorliegenden Zahlen :
technisch : die GFE war sehr wohl in der Lage den im Prospekt angegeben Verbrauch zu realisieren und diesen Wert sogar noch zu unterschreiten, betriebswirtschaftlich : die Beschaffungspreise für die Gensets und der notwendige Aufwand um BKHW anschlussfertig zu machen und dann auch an das öffentliche Netz anzuschließen, liegt bei ca. 30 % des prospektmässigen Verkaufspreises. Der Rest ist Überschuss zugunsten der GFE.
Gegen den " Vorwurf der Zweckentfremdung von Geldern der Anleger " spricht :
bei den Kunden der GFE handelt es sich nicht um Anleger, die ihr Kapital Fonds oder Kapitalgesellschaften als Einlage anvertrauen, sondern um Käufer.
Insofern kommt hier das Recht aus Kaufvertrag zur Anwendung, welches besagt, dass die Überschüsse aus einem Verkauf dem Verkäufer zustehen und dem Käufer die Gegenleistung aus dem Kaufvertrag - und, wenn eine solche nicht im vereinbarten Termin bewirkt werden kann, - der Ersatz des Schadens.
Insofern kann eine evtl. " Zweckentfremdung von Geldmitteln seitens der GFE " im Hinblick an die Käufer nur dann eintreten, wenn diese in ihren Ansprüchen nicht befriedigt werden können.
Konkret bedeutet dies, dass der Staatsanwaltschaft bereits seit der Arrestierung der Konten bekannt war, dass keinerlei " Zweckentfremdung " vorliegen konnte, da nur noch ein Betrag von ca. 12 - 15 Mio. Euro benötigt wird um für alle Kunden die Gegenleistung aus Kaufvertrag zu bewirken.
Da somit zweifelsfrei feststeht, dass die Staatsanwaltschaft im Fall der GFE-Group missbraucht wurde, erstatte ich diese Anzeige.
Ich rege an, dass sich die Staatsanwaltschaft in Ihren Ermittlungen auch kundig macht zu und über diejenigen Personen, Firmen und Institutionen, die im Internet - teilweise schon seit Beginn des Jahres 2010 - einen richtiggehenden Feldzug gegen die GFE-Group führen.
Weiteres Vorbringen in Sachen meiner Strafanzeige behalte ich mir ausdrücklich vor !
Darüber hinaus bitte ich darum, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die GFE-Group unverzüglich einstellt, damit weiterer Schaden für mich und andere Betroffene vermieden wird !
Mit freundlichen Grüßen
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Soweit der Text dieser Strafanzeige.
Hinweis : der § 129 schließt ausdrücklich Personen mit ein, welche eine solche kriminelle Vereinigung auch nur " unterstützen " !
Ich selbst habe heute ( 05.02.2011 ) diese Anzeige per Einschreiben an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth abgesandt.
Viele Grüße
Hans Ullrich Strunk Postfach 1221 D-57621 Hachenburg
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